Lärmschutzmaßnahmen

Rasen mähen

Rasen mähen Bild von Alexas_Fotos / Pixabay

Für das Gemeindegebiet Roßleithen besteht derzeit keine Verordnung bzw. generelle Regelung über Lärmbelästigung. Im allgemeinen Interesse sowie für unsere Urlaubsgäste wird jedoch ersucht, beim Verursachen von Lärm

-    Rasenmähen

-    Arbeiten mit der Motorsäge

-    Heckenschneiden, etc.

ein wenig Verständnis aufzubringen und diese Arbeiten von 12.00 – 13.00 Uhr (Mittagsruhe) und ab ca. 19.30 Uhr (Abendruhe) zu unterlassen. 

Bezüglich privater Feierlichkeiten am Abend im Freien bitten wir Sie ebenfalls die Lautstärke der Musik ab ca. 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Ihre Nachbarn und unsere Gäste werden es Ihnen DANKEN!


01.04.2023 09:55