Grundsteuer A

Zuständig

Die Grundsteuer A wird für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen eingehoben. Grundlage für die Einhebung bzw. Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt herausgegebene Einheitswertbescheid. Im Einheitswertbescheid ist auch der Steuermeßbetrag angeführt. (Steuermeßbetrag x 500 % = jährliche Grundsteuer)