Gemeinde Roßleithen
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Mit 01. November 2022 trat die 1. Oö. Ortstaxen-Festsetzungsverordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wir die Ortstaxe gemäß § 48 Abs. 3 Oö. Tourismusgesetz 2018 auf € 2,20 erhöht.
Den Verordnungstext können Sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung über das Rechtsinformationssystem des Bundes abrufen (www.ris.bka.gv.at).
Die Abgabe beträgt pauschal ab 01.11.2023
Aufteilung der Freizeitwohnungspauschale
Tourismusverband Pyhrn-Priel: 95%Gemeinde Roßleithen: 5% für die Abwicklung der Verrechnung
Der Zuschlag bleibt zur Gänze bei der Gemeinde Roßleithen und wird für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet!