Information über Arbeiten zur topografische Landesaufnahme

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Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, Sie über die bevorstehenden topographischen Arbeiten in unserem Gemeindegebiet zu informieren.

 Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und Oktober 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.

 

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. 

 

Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).

Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Bei Rückfragen stehen wir gerne unter recherche.dlm@bev.gv.at zur Verfügung.

 

BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Abteilung Geoinformation

+43 1 21110 825215

+43 676 8210 5215

Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien, Österreich

23.03.2026 10:34