Personalausweis

Achtung:

Schülerreisen – Österreichische Schülerinnen/Schüler benötigen auch für Schülerreisen ins Ausland einen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Nur für Schülerinnen/Schüler aus Drittstaaten gibt es eine Schülerliste gemäß Verordnung der EU (EG) 1932/2006, für die aber die Ausländerbehörde die Bestätigung abgeben muss. Eine rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Passbehörde besteht nicht.

Hinweis: Für bestimmte Anlassfälle (z.B. Sie haben vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise Ihren Personalausweis als Reisepassersatz zu Hause vergessen) kann ein Notpass beantragt werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher finden Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises im gleichnamigen Kapitel des Themas "Auslandsösterreicher".

Umfangreiche Reiseinformationen (Länderprofil, Sicherheit, zuständige Vertretungsbehörden etc.) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Weiters finden Sie dort aktuelle Details über Einreisebestimmungen für Österreicher und Österreicherinnen.

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at