Gemeinde Roßleithen
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Jeweils nach Aufforderung der Gemeinde im Oktober jeden Jahres, kann der Zählerstand am Gemeindeamt, per Fax bzw. per E-mail bekanntgegeben werden.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.