Zuchttierförderung - Besamungsbeihilfe

Wie jedes Jahr, wird auch heuer von der Gemeinde Roßleithen eine Besamungsbeihilfe ausbezahlt. Es ist daher notwendig, dass jeder Tierhalter seine beihilfeberechtigten Tiere am Gemeindeamt bekannt gibt. Seitens der Gemeinde wird eine Haltungsbestätigung verlangt.

Als Haltungsbestätigung gilt:
- Ein Auszug aus dem AMA-Bestandsregister
- Ein LKV-Tagesbericht für Zücher (nicht älter als 1.9.2013)
- Eine Bestätigung des Tierarztes
- Ein Belegschein des/der Muttertiere/s (Pferde)

Besamungsbeihilfe bekommen:
- Milchkühe
- Mutterkühe
- Mutterschafe
- Mutterziegen
- Zuchtpferde