Richtlinien für die Befüllung von Schwimmbecken und Teichen

Pool

Im Interesse der Versorgungssicherheit und Rücksichtnahme auf sämtliche Wasserbezieher wird um Einhaltung folgender Richtlinien für die Befüllung von Schwimmbecken, Teichen und dergleichen aus der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Roßleithen ersucht:

- Bei Anlagen ab einem Volumen von 5 m³ ist vor Durchführung der Befüllung zeitgerecht (mind. 2 Werktage vorher) mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen (07562/5230,
  gemeinde@rossleithen.ooe.gv.at). Dies dient dazu, größere Wasserentnahmen aus der öffentlichen Versorgung gezielt abstimmen zu können.

- Erwähnte Anlagen dürfen nur über den geeichten Hauswasserzähler befüllt werden!

- Die maximale Entnahmemenge darf 3 m³ pro Stunde nicht überschreiten!

- Private Wasserentnahmen aus öffentlichen Hydranten sind verboten!

- Schwimmbeckenbefüllungen durch die Freiwilligen Feuerwehren sind NICHT gestattet!

Um Probleme wie Versorgungsengpässe, Druckabfall usw. im öffentlichen Wasserversorgungsnetz zu vermeiden, wird um strikte Einhaltung der oben angeführten Punkte gebeten. Bei Nichtbeachtung werden sämtliche anfallende Arbeits- und Materialkosten von Folgeschäden in Rechnung gestellt!

Nachstehend finden Sie einen Antrag auf Erlass der Kanalgebühren, welcher bis spätestens 15. September 2023 auf der Gemeinde eingereicht werden kann.

(Der Erlass wird nur gewährt, wenn die Befüllung rechtzeitig am Gemeindeamt gemeldet wurde!)

Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass eine Wasserentnahme bei Hydranten verboten ist und sämtliche Folgeschäden (Beschädigung der Kappen bzw. in weiterer Folge auch Wasserrohrbrüche) weiter verrechnet werden. Das Bedienen dieser Einrichtungen steht ausschließlich der Freiwilligen Feuerwehr und dem Wasserwart der Gemeinde zu.

01.04.2024 09:04