Fernpendlerbeihilfe

Das Land Oberösterreich gewährt für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz eine Fernpendlerbeihilfe.
Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig.
25 bis 49 km: dzt. € 124,--
50 bis 74 km: dzt. € 175,--
75 km und darüber: dzt. 240,--

Spätester Einreichungstermin ist der 31.Dez. jenes Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, für welches die Beihilfe beantragt wird.

Der Antrag ist beim Wohnsitzgemeindeamt abzugeben.

Mitzubringen sind:
Jahreslohnzettel
Evt.Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

Zuständig